Vielleicht ein paar Regeln abschaffen?

Wie wäre es, die alten – noch aus der Weimarer Republik stammenden – Regelungen einzustampfen?

Wenn man am Karfreitag durch die Fernsehsender schaltet, könnte man theoretisch auf den fünften „Rambo“-Film stoßen oder die Satire „Das Leben des Brian“. Im Kino aber, da dürften diese Werke gar nicht laufen – denn sie haben keine Feiertagsfreigabe. Auch der Rühmann-Klassiker „Die Feuerzangenbowle“ war lange tabu. Nur mit einer Feiertagsfreigabe dürfen Filme an sogenannten stillen Feiertagen öffentlich aufgeführt werden. Sie gilt für Kinos, aber nicht für TV und Streaminganbieter. Für Kritiker klingt das absurd und unzeitgemäß.

Heise Online